Europäisch Technische Bewertung (ETA)

5 Schritte für den Nachweis der
Ver- und Anwendbarkeit von XPS-Produkten

 

Wärmedämmstoffe aus Extruderschaum, kurz XPS, lassen sich auf Grund ihrer ausgezeichneten Eigenschaften in der Regel (DIN 4108-2) außerhalb der Bauwerksabdichtung bei erdberührten Bauteilen als sogenannte Perimeterdämmung oder in Umkehrdächern einsetzen.

In besonderen Fällen, in denen die Anwendung nicht durch die Norm abgedeckt ist, können die Hersteller ihre Produkte auf Grundlage des Nachweises der spezifischen Eigenschaften ihrer Produkte, diese auch in anderen Anwendungen zum Einsatz bringen. Das ist bspw. bei Anwendung unter lastabtragenden Gründungsplatten erforderlich. Diese spezifischen Eigenschaften werden in einer sogenannten Europäisch Technischen Bewertung (ETA – European Technical Assessment) erfasst. Ihre Ermittlung und die fortlaufende Überwachung der Eigenschaften geschieht durch unabhängige Prüfinstitute und ist auf eine konkrete Produktionsstätte bezogen. Erst auf Grundlage dieser ETA ist es dem Hersteller möglich, eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom Deutschen Institut für Bautechnik zu erhalten.
Das bedeutet, die aBG und die ETA und damit das Herstellwerk sind untrennbar miteinander verbunden. Erst dadurch ist die Anwendbarkeit des Produktes nachgewiesen!

 

Vorgehensweise

In der Planung

Schritt 1:

Handelt es sich um eine genormte Anwendung nach DIN 4108-2 oder eine nicht genormte Anwendung mit erforderlichem Ver- und Anwendbarkeitsnachweis?

Schritt 2:

Definition der konkreten Anwendung und Festlegung und Ausschreibung der erforderlichen Eigenschaften, die das Produkt in dem geplanten Bauvorhaben erbringen muss.
Hinweis: Bei nicht genormter Anwendung bereits in der Planungsphase die Bestimmungen für Planung, Bemessung und Ausführung einer allgemeinen Bauartgenehmigung heranziehen.

Vor der Ausführung

Schritt 3:

Im Falle einer nicht genormten Anwendung Beschaffung der allgemeinen Bauartgenehmigung eines Herstellers. Abgleichen der für das geplante Bauvorhaben ausgeschriebenen Produkteigenschaften wie Dicke, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit, Druckfestigkeit usw. mit den Angaben der aBG. Bei Abweichungen die ausschreibende Stelle kontaktieren.
Prüfen, ob das gelieferte Produkt mit der aBG übereinstimmt und ob es in dem in der ETA genannten Herstellwerk produziert wurde.

Während der Ausführung

Schritt 4:

Die Bestimmungen der aBG für die Ausführung beachten.

Nach der Ausführung

Schritt 5:

Der Fachunternehmer muss die Verwendung des richtigen Produktes, dessen fachgerechten Einbau und die Einhaltung aller Bestimmungen der aBG schriftlich in einer Unternehmererklärung bestätigen. Nach Mustervorlage in der aBG.

Beachte:
Im Falle einer nicht genormten Anwendung und dem damit erforderlichen Einsatz einer allgemeinen Bauartgenehmigung sind somit der Hersteller, das Produkt und das Herstellwerk fest vorgegeben! Wenn das verwendete Produkt in einem dieser Punkte abweicht, stellt das einen Mangel des Produktes dar. Es erfüllt nicht die geforderte Beschaffenheit, was zu einem Ausbau und Austausch des Produktes führen wird. Nicht nur wegen der damit entstehenden Kosten und der Verzögerung des Baufortschritts, sondern auch wegen möglicher rechtlicher Folgen, sollten diese Punkte beachtet und Schaden vermieden werden.

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